Einhaltung der Trainingszeiten
Einstellung des Sportbetriebs
Liebe Vereinsmitglieder,
wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass der Zutritt zum Vereinsgelände nur zu den angemeldeten Trainingszeiten oder zu Arbeitseinsätzen zulässig ist. Nach den aktuell gültigen Corona-Bestimmungen muss der Verein in der Lage sein, nachzuweisen, wer sich wann auf dem Gelände aufgehalten hat. Die eigenständige Nutzung des Geländes außerhalb der Trainingszeiten kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen und ist daher ausdrücklich untersagt.
Der Vorstand
Möglichkeiten für Arbeitsstunden
Möglichkeiten für Arbeitsstunden
Hallo liebe Vereinsmitglieder,
Corona bringt immer noch einige Einschränkungen für ein normales Vereinsleben mit sich und der weg zur Normalität wird wohl noch einige Zeit dauern. So kam auch die Frage auf, welche Möglichkeit Vereinsmitglieder haben, die geforderten Arbeitsstunden für den Verein zu leisten.
Von den großen Arbeitseinsätzen, wie wir sie in der Vergangenheit alle 2-3 Monate durchgeführt haben, möchten wir zunächst noch absehen. Da sind uns dann doch ein paar Leute zu viel unterwegs. Aber im nachfolgenden PDF sind einige Tätigkeiten aufgeführt, für die sich nur ein bis zwei Personen finden müssen, um sie durchzuführen. Wenn Ihr Euch einer Aufgabe annehmen wollt oder auch noch weitere Vorschläge habt, einfach kurz dem Vorstand Bescheid geben.