Das sind wir
Die Koblenzer Schützengesellschaft 1359 e.V.
Verein
Zum Verein
Die Koblenzer Schützengesellschaft ist ein moderner Sportverein mit langer Tradition und aktuell ungefähr 150 Mitgliedern. Eine gesunde Altersstruktur innerhalb des Vereins sorgt für eine harmonische Gemeinschaft und ermöglicht es uns, vom Erfahrungsschatz aller Mitglieder zu profitieren. Der Verein legt dabei besonderen Wert auf die Förderung junger Talente und verfügt über einen sehr aktiven Jugendbereich.
Im sportlichen Bereich sind wir besonders stark im Bogen- und Pistolenschießen aufgestellt und messen uns regelmäßig mit anderen Vereinen in Wettkämpfen. Mit unseren vereinseigenen Sportanlagen bieten wir unseren Mitgliedern optimale Trainingsmöglichkeiten. Auch für das Luftgewehr ist unsere Schießanlage bestens geeignet. Allerdings gibt es in dieser Disziplin in den letzten Jahren weniger aktive Mitglieder. Wir sind jedoch stets bemüht, das Angebot an Trainingsmöglichkeiten und die Vielfalt an Disziplinen innerhalb des Vereins zu erweitern, um möglichst viele Mitglieder für unseren Sport zu begeistern.
Schützenhaus
Unser Schützenhaus
Unser Schützenhaus verfügt im Innenbereich über einen 10m-Stand für Druckgaswaffen und einen großzügigen Aufenthaltsbereich. Die Außenanlage bietet mit acht Bahnen und maximalen Schussentfernungen von 90m reichlich Platz und optimale Bedingungen für Bogenschützen. Selbstverständlich mit überdachter Schießlinie, damit unsere Bogenschützen nicht im Regen stehen müssen.
Vereinsleben
Das Vereinsleben
Der Verein nimmt erfolgreich an Wettkämpfen auf regionaler Ebene teil. Zu den Landesmeisterschaften können wir regelmäßig einige Teilnehmer entsenden und gelegentlich vertritt auch jemand unsere Vereinsfarben bei den deutschen Meisterschaften.
Zum Vereinsleben gehören natürlich auch einige nicht-sportliche Aktivitäten – Sommerfest, Grillabend, Weihnachtsfeier, Jugendtag und die Vatertagswanderung haben genauso ihren Platz in unserem Kalender.
Historisches
Unsere Vereinshistorie
Obwohl die sportliche Aktivität heute im Vordergrund steht, kommt auch die Traditionspflege bei der KSG nicht zu kurz. Nicht verwunderlich bei einem Verein, der sein Gründungsdatum immerhin auf das Jahr 1359 zurückführt. Anlässlich des 650-jährigen Jubiläums haben wir 2009 unsere Historie in einer Chronik von mehr als 200 Seiten zusammengefasst, die unsere Geschichte bis zur Gegenwart auf unterhaltsame Weise schildert. Für Interessierte sind einige Exemplare der Chronik noch zu erwerben.
Schützenordnung
Unsere Schützenordnung
Als anschauliches Beispiel hier die Schützenordnung, die unser adliger Vereinspatron Kurfürst Clemens Wenzeslaus am 16. August 1768 erlassen hat. Auch nach fast 250 Jahren lesen sich die Regeln überraschend modern – Höflichkeit, Fairness gegenüber Sportkameraden und Einhaltung technischer Vorschriften sind heute genauso aktuell. Und ja, auch das Rauchen ist auf dem Schießplatz inzwischen wieder verboten.
Schützenordnung
Soll ein Jeder, wenn er zum Schießplatze kommt, Gott vor Augen haben und einen Jeden gebührend respektieren.
Sobald der Freischuss im Namen des Kurfürsten geschehen ist, soll alles Fluchen, Schwören und was dergleichen Zotenreißer mehr sind, verboten sein bei Straf der Pritschen oder jedes Mal 4 Albus.
So oft einer oder der andere den bösen Feind mit dem Namen ruft, auch Derjenige, welcher solches gehöret und nicht angibt, wird jedes Mal in die Büchse zahlen 1 Albus.
Soll keiner dem Anderen auf dem Schießplatz Schuld fordern, bei Strafe 6 Albus.
Soll keinen Zweien auf einem Gewehr zu Schießen erlaubt sein, dann der solches hinweggelehnt, solle gestraft werden um 4 Albus.
Soll keiner falsches Gewehr oder verbotenes Gewehr, als gezogene Büchsen, wie sie den Namen haben, auf den Schießplatz zu bringen, und wenn dergleichen gefunden werden sollten, solle erst die Büchse absolut der Gesellschaft verfallen sein und derselbe hernächst von der Gesellschaft abgewiesen werden.
Soll Keiner dem Anderen sein Gewehr verachten, bei Strafe von 6 Albus.
Soll keiner während dem Schießen Tabak rauchen, es sei einer aus den Schützen oder Zuschauern, bei Strafe der Pritsche oder 4 Albus.
Wird alle Jahre unablässig auf das Fest des hl. Sebastian ein Amt oder hl. Messe gehalten werden, wobei ein jeder Schütze zu erscheinen schuldig ist bei Strafe von 6 Albus für Wachs.